Nach intensiver Vorarbeit können wir nun endlich mitteilen, dass eine Regelung zwischen den Trägern von Seniorenwohnheimen, den Psychiatrischen Diensten des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften für die Aufnahme von Menschen mit psychiatrischer Erkrankung mit einem Mindestalter von 60 Jahren oder einer anerkannten Pflegebedürftigkeit in den Seniorenwohnheimen getroffen wurde.

In einem Einvernehmensprotokoll mit der Gültigkeit von 2 Jahren wurden die Kriterien für die Aufnahme, die psychiatrische Betreuung u.v.m. festgelegt. Außerdem soll aufgrund von Erfahrungswerten eine Auswahl von Seniorenwohnheimen erfolgen, die sich auf die Aufnahme von alten Menschen mit ausgeprägter psychiatrischer Erkrankung und Verhaltensauffälligkeit in eigens dafür vorgesehenen Wohnbereichen spezialisieren oder spezialisiert haben. Im Dezember 2014 hat das Fachkomitee für Psychiatrie eine einjährige Probephase für die Einführung eines Bezugspsychiater-Systems beschlossen. Ab 2015 sollte allen Heimen innerhalb von drei Monaten ein Bezugspsychiater zugewiesen werden und das restliche Jahr dazu dienen, dieses System zu implementieren.