Am 30. September 2015 ging es um den Beteiligungsprozess an der Überarbeitung des Landesgesetzes Nr. 7/2001 zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes. Der Verband hat sich daran beteiligt: Uns ist es als Patientenorganisation und Interessensvertretung wichtig, dass der Dienst zum Vorteil der Patient/innen in Hinsicht Zugang/Verteilung, Qualität und Effizienz führt und dass dieser so erfüllt wird, dass der Patient/die Patientin damit zufrieden ist. Wir brauchen eine Vernetzung sowie eine gute und nahtlose Zusammenarbeit zwischen Sanität und Sozialem. Stärkster Wunsch (fast) eines jeden kranken Menschen und Ziel ist es, gesund zu werden – oder im Fall einer chronischen Erkrankung eine gute Betreuung zu erhalten, und zwar mit einem möglichst vertretbaren, d. h. geringen zeitlichen, finanziellen, bürokratischen Aufwand. Besonders in diesen Zeiten, wo der Sparstift allenorts angesetzt wird, stellen wir die Notwendigkeit so vieler leitender Stellen in Frage, besonders weil z. B. im Bereich der Prävention Einiges bereits von Verbänden, Bildungshäusern usw. erfüllt wird.